Insolvenz Privat - Rechtsanwaltskanzlei Barthel - Köln
 
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Die Zahl der Insolvenzverfahren in Deutschland steigt ständig an. Vor allem die Vrebraucherinsolvenzen nehmen in jüngster Zeit sprunghaft zu.

Oftmals ist der Schuldner unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Arbeitslosigkeit, Scheidungen o.ä. spielen oft eine entscheidende Rolle.

Seit 1999 können sich Privat-Personen durch das Verbraucherinsolvenzverfahren von ihren Schulden befreien lassen. Seit 2001 besteht sogar die Möglichkeit, sich die Verfahrenskosten stunden zu lassen. Diese Möglichkeit soll allerdings demnächst abgeschafft werden.

Vor Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchzuführen. Schuldner können hierfür Beratungshilfe erlangen und so ohne eigene Kosten einen Rechtsanwalt mit dem Versuch zur außergerichtlichen Einigung beauftragen.

Scheitert dieser Versuch, stellt z.B. ein Rechtsanwalt dem Schuldner eine entsprechende Bescheinigung aus. Erst dann kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt werden.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Stadien des Insolvenzverfahrens.

Wir beraten Sie gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Über die weiteren Leistungen unserer Kanzlei können Sie sich hier informieren.
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